Die Märkte für die Versorgung mit Strom und Gas sind durch die Energierechtsnovelle 1998 für den Wettbewerb geöffnet worden. Die Energieversorgungsunternehmen hatten in ihren jeweiligen Versorgungsgebieten zuvor ein Monopol. Die Liberalisierung des Gasmarktes in Europa ist somit eine wirkliche Revolution. Sie zielt auf mehr freien Wettbewerb auf dem Gasmarkt ab. So soll letztlich der europäische Binnenmarkt leistungsfähiger gemacht werden.
Ergänzende Regelungen für die Marktöffnung vor allem im Gasbereich enthielt die Energierechtsnovelle vom 20. Mai 2003. Mit Inkrafttreten der Energierechtsnovelle 2005 am 13. Juli 2005 erfolgte auf der Grundlage der Binnenmarktrichtlinien für Strom und Gas 2003 der Übergang vom verhandelten zum regulierten Netzzugang. Alle Gesetze sind nationale Umsetzungen einer europäischen Rahmenrichtlinie, die festlegt, dass spätestens ab 1. Juli 2007 der komplette europäische Strom- und Gasmarkt liberalisiert und für jeden Bezieher von Energie zugänglich sein muss. |