Da die europäische Richtlinie die rechtliche Trennung der Bereiche Erzeugung, Transport, Verteilung (ab Netz) und Verkauf von Gas vorschreibt, bieten sich Ihnen zwei Möglichkeiten:
- In den meisten Fällen bleibt ihr Lieferant Ihr alleiniger Ansprechpartner: Sie schließen mit ihm einen Liefervertrag ab, der den Gastransport beinhaltet.
- Sie können jedoch auch zwei separate Verträge schließen: einen mit Ihrem Lieferanten und den anderen mit dem Netzbetreiber.
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