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Liberalisierung in Belgien
Die Europäische Union hat die Öffnung des Erdgasmarktes für den Wettbewerb beschlossen, um einen leistungsfähigeren europäischen Markt zu fördern. Die Mitgliedsstaaten setzen die europäischen Richtlinien schrittweise in nationales Recht um. So hat etwa in Belgien jede Region ihren eigenen Zeitplan aufgestellt ...
Die Prinzipen

Die Liberalisierung des Erdgasmarktes in Europa ist eine wahre Revolution. Sie soll den freien Wettbewerb fördern. Die Öffnung ist schrittweise erfolgt, zunächst auf Basis einer Richtlinie vom 22. Juni 1998, danach beschleunigt durch die Richtlinie vom 26. Juni 2003, die die genauen Daten für die Öffnung des Marktes für Unternehmen (am 1. Juli 2004) und Haushalte (am 1. Juli 2007) festlegt. Diese Richtlinien bilden einen rechtlichen Rahmen, der mit einem gewissen Spielraum in den einzelnen Mitgliedsstaaten anhand von nationalen Gesetzen umgesetzt werden muss, die den freien Zugang der Verbraucher zum Lieferanten ihrer Wahl garantieren sollen. Die Lieferung von Erdgas wird somit für den Wettbewerb geöffnet, während der Transport und die Verteilung weiterhin gesetzlich geregelte Monopole bleiben. Diese werden Unternehmen übertragen, die für den diskriminierungsfreien Zugang zu ihren Diensten sorgen müssen.

In Belgien ist der Markt seit dem 1. Januar 2007 völlig liberalisiert.

Warum diese Reform?
Die Liberalisierung des Gasmarktes ist Teil einer umfassenden Strategie, die den freien Wettbewerb auf den Märkten für die Erzeugung und den Verkauf von Energie fördern soll, um den europäischen Binnenmarkt leistungsfähiger zu machen. Sie schreibt die rechtliche Trennung der Erzeugungs-, Transport-, Verteilungs- und Verkaufstätigkeiten mit Gas vor. Auf diesem liberalisierten Markt können die Kunden somit ihren Energielieferanten frei wählen: Das setzt die Existenz von mehreren Lieferanten voraus, die die gleichen Transport- und Verteilungsnetze nutzen.
In Belgien

Der belgische Föderalismus hat dafür gesorgt, dass in Belgien die europäische Richtlinie auf föderaler und regionaler Ebene in Landesrecht umgesetzt worden ist. Beide Ebenen teilen sich die Zuständigkeiten auf dem Energiesektor. Das bedeutet, dass die Daten für das Inkrafttreten der Liberalisierung für die verschiedenen Verbraucherkategorien je nach Region unterschiedlich sind, wie die nachstehende Tabelle zeigt:

Flämische Region Vollständig liberalisierter Markt seit dem 1. Juli 2003
Region Brüssel-Hauptstadt Liberalisierter Markt seit dem 1. Juli 2004 für Unternehmenskunden
Vollständig liberalisierter Markt am 1. Januar 2007
Wallonische Region Liberalisierter Markt seit dem 1. Juli 2004:
- für Kunden mit einem Verbrauch von mehr als 0,12 GWh (Gigawattstunde) je Entnahmepunkt
- für Unternehmenskunden, die weniger als 0,12 GWh/Jahr verbrauchen und einen Zulassungsantrag an ihren Verteilungsnetzbetreiber richten
Vollständig liberalisierter Markt am 1. Januar 2007.

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