Die Liberalisierung des Erdgasmarktes in Europa ist eine wahre Revolution. Sie soll den freien Wettbewerb fördern. Die Öffnung ist schrittweise erfolgt, zunächst auf Basis einer Richtlinie vom 22. Juni 1998, danach beschleunigt durch die Richtlinie vom 26. Juni 2003, die die genauen Daten für die Öffnung des Marktes für Unternehmen (am 1. Juli 2004) und Haushalte (am 1. Juli 2007) festlegt. Diese Richtlinien bilden einen rechtlichen Rahmen, der mit einem gewissen Spielraum in den einzelnen Mitgliedsstaaten anhand von nationalen Gesetzen umgesetzt werden muss, die den freien Zugang der Verbraucher zum Lieferanten ihrer Wahl garantieren sollen. Die Lieferung von Erdgas wird somit für den Wettbewerb geöffnet, während der Transport und die Verteilung weiterhin gesetzlich geregelte Monopole bleiben. Diese werden Unternehmen übertragen, die für den diskriminierungsfreien Zugang zu ihren Diensten sorgen müssen.
In Belgien ist der Markt seit dem 1. Januar 2007 völlig liberalisiert. |